Änderungen vorbehalten
Anmeldung / Ausbildungsvereinbarung
Abmeldungen/ Vor- und Nachholen
Tage mit Abwesenheiten können im Voraus und im Nachhinein besucht und aufgeholt werden.
Für das Vor- oder Nachholen eines Kurstages ist sowohl die Anmeldung für den gewünschten Tag, sowie die Abmeldung für den nicht gewünschten Tag verpflichtend.
Um dies allen Studierenden zu ermöglichen, sind folgende Richtlinien bei der Abmeldung von Kurstagen zu beachten:
- Abmeldungen welche mind.14 Tage vor Durchführung getätigt werden benötigen keinen Nachweis und sind kostenfrei.
- Abmeldungen welche weniger als 14 Tage vor Durchführung getätigt werden benötigen ein Arztzeugnis (oder vergleichbares) oder sind mit einer Unkostenbeteiligung von CHF 150 für eine Neuanmeldung des Inhaltes verbunden.
- Nicht besuchte Tage ohne Abmeldung können nicht kostenfrei nachgeholt werden. Eine Neubuchung ist mit CHF 300 pro Kurstag kostenpflichtig.
Abmeldungen für Kurstage müssen schriftlich an kontakt@akademie-leben-sterben.ch eingereicht werden. Abmeldungen, welche anderweitig kommuniziert werden können nicht berücksichtigt werden.
Annulation einer Anmeldung
Erfolgt die Kündigung
Bis 90 Tage vor Lehrgansstart ist eine Kündigung kostenfrei.
- zwischen dem 89 – 60 Tag vor Lehrgangsstart: sind 20% der vorgenannten Lehrgangsgebühren fällig
- zwischen dem 59 – 30 Tag vor Lehrgangsstart sind 60% der der vorgenannten Lehrgangsgebühren fällig
- Ab dem 29 Tag vor Lehrgangsstart sind 100% der vorgenannten Lehrgangsgebühren fällig
Das jeweilige Datum des Lehrgangsstarts (1. Ausbildungstag) und die entsprechenden Semesterdaten sind aus den Stundenplänen bzw. der Kursbestätigung ersichtlich. Vereinbarte Zahlungsmodelle bleiben auch im Falle einer kostenpflichtigen Kündigung bestehen. Ein Kursangebot ist ganzheitlich zu betrachten, als einzelnes Produkt. Ein Rücktritt von einzelnen Kurstagen ist somit nicht möglich.
Angebote, welche Online durchgeführt werden oder einen Onlineanteil enthalten sind kurz nach Buchung für den Kunden verfügbar und benötigen eine Anmeldung und Registration. Sowohl die Kulanzfrist als auch die Kündigungsfrist erlischt vollumfänglich, sobald eine Registration und somit Zugriff zum Onlinesegment erfolgt ist. Mit Registration gilt der Kurs als gestartet in Bezug auf die Lehrgangsgebühren. Bei Ausbildungen, welche Blended-Learning beinhaltet. Erlischt die Kündigungsfrist/Kulanzfrist bei Bearbeitung,Streaming oder Download der Inhalte, im Gegensatz zur Registrierung, sofort.
Kursangebote bei denen Verpflegung und/oder Übernachtungsbestandteil (z.B. Persönlichkeitsretreats oder Ferienakademie) teil des Ausbildungsangebotes sind nach Ablauf der Kulanzfrist vollumfänglich kostenpflichtig.
Wir empfehlen Ihnen für Ihre Bildung eine Annulationsversicherung bei einem Versicherungsanbieter abzuschliessen.
Ausbildungsunterbruch durch Krankheit / Schwangerschaft / Unfall
Die Zahlungsvereinbarung bei Ratenmodellen bleibt auch im Falle eines Unterbruchs in der ursprünglichen Frist bestehen. Bereits geleistete Zahlungen werden für die Phase des Unterbruchs nicht zurückerstattet.
Diese Regelung setzt voraus, dass der besuchte Lehrgang auch zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme noch im Ausbildungsprogramm vorhanden ist. Änderungen bleiben vorbehalten. Sollte der Lehrgang oder Teile des Inhaltes nicht mehr durchgeführt werden, wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin adäquater Ersatz angeboten.
Möglichkeiten zur Umbuchung
Umbuchung in einen Folgekurs
Umbuchungen in einen Lehrgang mit vergleichbarem Umfang, jedoch mit anderem Inhalt
- Bis 30 Tage vor Lehrgangsstart jederzeit kostenfrei möglich (Ausnahme Retreats ) Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen.
- 30 – 1 Tag vor Lehrgangsbeginn möglich (Ausnahme Retreats ). Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen. Diese kurzfristige Umbuchung löst eine Gebühr von CHF 250.—aus.
Umbuchen nach Lehrgangsstart bis zur Absolvierung von 30% des Lehrgangs möglich (Ausnahme Retreats). Die bereits besuchten Kurstage des bisherigen Formates werden prozentual zum Kurspreis zusätzlich verrechnet, sofern es sich nicht um eine deklarierte Überschneidung durch eine Lehrgangsverknüpfung handelt. Die ursprünglichen Kündigungsfristen und Zahlungsfristen bleiben jedoch auf der Datierung der bisherigen Buchung bestehen.
Ist der neu gewählte Lehrgang kostenintensiver, wird der Differenzbetrag mit buchungsaktuellen Zahlungsfristen nachträglich ergänzend in Rechnung gestellt. Zusatzregelung Umbuchung in vergleichbaren Lehrgang mit tieferen Kosten.
Ist der neu gewählte Lehrgang kostengünstiger, wird dem Kunden einen Bildungsgutschein für den Differenzbetrag erstellt. Es erfolgt keine Auszahlung.
Datenschutz
Hygienevorschriften und Auflagen
Durchführung
Zahlungskonditionen: Einmalzahlungen – Ratenzahlungen
Eine Einmalzahlung wird 10 Tage vor Kursstart fällig. Bei Buchungen die weniger als 10 Tage vor Kursbeginn stattfinden, wird die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Buchung fällig.
Bei Ratenzahlungen wird die erste Rate mit der Buchung fällig. Jede weitere Rate folgt mit einem darauf aufbauenden Zahlungsziel von 30 Tagen. Bei Verzug einer Ratenzahlung wird der restliche Saldo per sofort fällig. Wir empfehlen daher die Auslösung eines Dauerauftrages für die Zahlungszeit.
Angebote im Ausland
Zum Schutz von Mitarbeitenden und Teilnehmern können spezifische Regelungen an diesen Locations benötigt werden, diese sind verpflichtend. Bei Zuwiderhandlung kann es zum Ausschluss von Kurs und Kurslocation kommen.
Sollte Anreise durch Akademie für bewusstes Leben und Sterben, eine Fluggesellschaft, oder durch das Hotel wegen Umwelt- oder Klimaeinflüssen oder aus Sicherheitsgründen abgesagt werden müssen, übernimmt die Akademie für bewusstes Leben und Sterben GmbH keine Haftung. Diese allfälligen Schäden müssen durch die Reiseversicherung abgedeckt werden.
Für sämtliche Angebote im Ausland sind eine Reise-, Ausbildungs- und Krankenversicherung verbindlich. Die Versicherungen sind durch den Teilnehmer eigenständig abzuschliessen und nötige Ausweise sind mitzuführen. Für Reisen ins Ausland empfehlen wir zudem eine REGA-Mitgliedschaft zur Sicherung des Rücktransportes.
Für die Leistungen der Reiseanbieter (Hotel, Transfer, Seminarhäuser) ist je nach Destination eine Anzahlung von 20 -50% bei Buchung zu leisten. Die Restzahlung hat je nach Hotelrichtlinien vor Anreise zu erfolgen oder wird bei Anreise bezahlt. Die genauen Konditionen zur Zahlung sind auf der Anmeldebestätigung erwähnt. Ist die Zahlung nicht auf dem verrechnenden Bankkonto eingetroffen, kann die Teilnahme am Kurs und/oder Reise verweigert werden. In diesem Fall fallen 100% der Kurskosten an.
Studierende sind in der Verantwortung sich über mögliche Einreisebedingungen sowie lokale Auflagen, Gesetzgebungen sowie deren Umsetzung zu informieren. Die Entscheidung nicht einzureisen oder die Verhinderung einer Einreise durch lokale Behörden verändert die Abmelderegelungen nicht. Eine Anreise unter Verletzung von Gesetzgebungen oder Auflagen führt zum sofortigen Ausschluss des Studierenden ohne Anrecht auf Betreuung oder Vergütung.
Angebote von Drittpersonen (1:1 Begleitungen)
Haftungsausschluss
Die Akademie für bewusstes Leben und Sterben übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für den Inhalt, die Ausführung und die Qualität der von Drittpersonen angebotenen Dienstleistungen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie die ordnungsgemäße Ausführung der angebotenen Dienstleistungen.
Eigenverantwortung der Drittpersonen
Die Drittpersonen, welche ihre Dienstleistungen über die Akademie für bewusstes Leben und Sterbenanbieten, handeln eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko. Sie sind selbst für die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, solche des Vertragsrechts und der beruflichen Sorgfaltspflichten verantwortlich.
Finanzielle und sonstige Haftung
Die Akademie für bewusstes Leben und Sterben kann in keiner Weise finanziell oder anderweitig haftbar gemacht werden für Schäden, Verluste oder sonstige Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit den von Drittpersonen angebotenen Dienstleistungen entstehen. Die Drittpersonen stellen die Akademie für bewusstes Leben und Sterben von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Dienstleistungen der Drittpersonen resultieren.
Vertragliche Beziehungen
Die vertraglichen Beziehungen bestehen ausschliesslich zwischen den Drittpersonen und deren Kunden. Die Akademie für bewusstes Leben und Sterben tritt nicht als Vertragspartei auf und übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Erfüllung der Vertragsverhältnisse zwischen Drittpersonen und deren Kunden.
Grundlagen Videoaufnahme/Audioaufnahme
Aufnahmegeräte Videoaufnahmen / Audioaufnahmen
Unfallversicherung
Gesetze und Bundesrichtlinien
Wird die Durchführung seitens der Akademie für bewusstes Leben und Sterben durch lokale oder nationale Reglemente unterbunden, so kann die Akademie für bewusstes Leben und Sterben entweder eine alternative Durchführungsform des Angebotes wählen oder das Angebot pausieren bis die Auflagen die Durchführung wieder ermöglichen.
Rabatte und Gutscheine
Archivierung und Aufbewahrung
Aufbewahrung von Kursaspekten innerhalb der Abschlussfrist
Der Abschluss einer Ausbildung ist innerhalb der festgelegten Frist möglich, solange die erforderlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Aufbewahrungsfrist kann von Kurs zu Kurs variieren. Während dieser Zeit bleiben die personenbezogenen Daten der Studierenden aktiv und nachprüfbar.
Aufbewahrung von Kursaspekten ausserhalb der Abschlussfrist
Für Kurse, die weniger als 10 Jahre zurückliegen: Modulzertifikate sowie Diplome und deren einzigartige Siegelnummern werden für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt und können gegen eine Gebühr als Kopie angefordert werden. Im Zusammenhang damit werden zertifikatsrelevante Informationen, Kursanfangs- und -enddaten sowie Zahlungsnachweise gespeichert. Kursrelevante Eckdaten, wie Stundenpläne und Kursplanungen, werden zur Nachweisführung fünf Jahre lang aufbewahrt.
Neuzertifizierung / Wiedereinstieg: Ein Wiedereinstieg oder eine Neuzertifizierung in einen Kurs, dessen Frist abgelaufen ist, ist bis zum Ablauf der 10-Jahresfrist zu vergünstigten Konditionen möglich. Die Kosten hierfür betragen 33% des aktuellen Kurspreises. Der Abschluss erfolgt gemäß den aktuellen Anforderungen, Wegleitungen sowie Prüfungsordnungen. Prüfungsgebühren, sofern nicht im Kurspreis enthalten, fallen vollständig an. Dies gilt nur für das bestehende Kursprogramm und sofern die Kursaspekte noch in vergleichbarer Form und Namensgebung vorhanden sind. Für Kurse, deren Kerninhalt nicht mehr im Ausbildungsportfolio enthalten ist, besteht keine Möglichkeit des Neueinstiegs
Aufbewahrung von Kursaspekten die älter als 10 Jahre sind
Für Kurse und deren Teilnehmer, die älter als 10 Jahre sind, wird keine Archivierung durchgeführt. Nachweise und Bestätigungen werden nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus aufbewahrt und können nicht erneut ausgestellt oder nachgewiesen werden. Aus Sicherheitsgründen können extern eingereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Ein Neueinstieg in einen Kurs ist nach 10 Jahren nicht mehr möglich
Zuletzt aktualisiert
Juni 2024